Aktion Webseite zum Einführungspreis für die ersten Referenzprojekte – noch 1 Platz frei Mehr erfahren

Empfehlungsprämie

Weiterempfehlen lohnt sich.

Sie kennen einen Betrieb, der eine neue Webseite braucht? Wird daraus ein Auftrag, bekommen Sie 10 % davon – ohne Anmeldung, ohne Obergrenze, ausgezahlt nach Zahlungseingang.

So läuft es

Sie empfehlen. Der Betrieb nennt Ihren Namen. Fertig.

Die meisten meiner Aufträge entstehen, weil jemand einem anderen von mir erzählt hat. Das ist mir lieber als jede Anzeige – und deshalb beteilige ich Sie daran. Offen, mit festem Prozentsatz und ohne Kleingedrucktes, das Sie erst beim Nachrechnen merken.

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Weitersagen

Sie empfehlen mich in Ihrem Umfeld – so, wie Sie es sowieso tun würden.

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Ihren Namen nennen

Der Betrieb, den Sie empfohlen haben, nennt bei seiner ersten Anfrage Ihren Namen. Im Anfrageformular gibt es dafür das Feld „Empfohlen von“, am Telefon genügt ein Satz.

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Prämie bekommen

Wird daraus ein Auftrag, bekommen Sie 10 % davon – sobald die Rechnung bezahlt ist, innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Konto. Wenn Sie möchten, stattdessen als Gutschrift auf einen eigenen Auftrag.

Tipp: Sagen Sie beim Empfehlen gleich dazu: „Sag einfach, du kommst von mir.“ Nur der Name bei der ersten Anfrage zählt.

Was dabei herauskommt

Ihre Prämie, ausgerechnet.

AuftragPreisPrämie
Onepager 500 € 50 €
Mehrseitige Webseite ab 700 € ab 70 €
Auffrischung nach Aufwand 10 %der Schlussrechnung

Es gibt keine Obergrenze. Bei größeren Projekten wird die Prämie entsprechend größer. Maßgeblich ist die bezahlte Schlussrechnung.

Die Prämie gilt für Webseiten-Projekte. Für stundenweise Beratung – etwa meine Shopify-Beratung – gibt es keine Prämie, weil dabei reine Arbeitszeit abgerechnet wird. Wird aus einer empfohlenen Beratung später ein Webseiten-Projekt, zählt dieses Projekt als Erstauftrag.

Offen gesagt

Warum ich das offen hinschreibe.

Vermittlungsprovisionen gibt es in vielen Branchen, nur redet selten jemand darüber. Bei mir sollen Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind – das gilt für Preise und genauso für diese Prämie.

Sie dürfen jedem, dem Sie mich empfehlen, ruhig sagen, dass ich Sie dafür beteilige. Der empfohlene Betrieb zahlt dadurch keinen Cent mehr: Er bekommt denselben Festpreis wie alle anderen.

Teilnahmebedingungen

Das Kleingedruckte – in normaler Schriftgröße.

Wer teilnehmen kann

Jede Person und jeder Betrieb. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Wie die Zuordnung funktioniert

Ihr Name muss bei der ersten Anfrage des neuen Kunden genannt werden – von ihm, nicht von Ihnen. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich, weil ich sonst nicht unterscheiden kann, wer die Anfrage ausgelöst hat. Zwischen erster Anfrage und Auftrag dürfen bis zu sechs Monate liegen.

Bitte keine Kontaktdaten weitergeben

Schicken Sie mir keine Adressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen von Dritten. Wer Interesse hat, meldet sich selbst. Empfehlungen erfolgen persönlich – keine Werbemails, keine Anrufe, keine Massennachrichten in meinem Namen.

Höhe und Bemessung

Die Prämie beträgt 10 % der bezahlten Schlussrechnung des ersten Webseiten-Projekts, einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer. Nicht einbezogen werden durchlaufende Fremdkosten wie Domain, Hosting, Lizenzen oder gekaufte Bilder sowie stundenweise abgerechnete Beratung. Nur der Erstauftrag zählt, nicht Folgeaufträge oder laufende Betreuung.

Auszahlung

Innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang, per Überweisung oder als Gutschrift auf einen eigenen Auftrag. Für die Buchhaltung brauche ich Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung.

Steuern

Die Prämie ist für Sie steuerlich relevant. Als Privatperson bleiben Einnahmen dieser Art bis 256 € im Jahr steuerfrei; darüber müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden (§ 22 Nr. 3 EStG). Als Unternehmer stellen Sie mir eine Rechnung. Klären Sie das bitte mit Ihrem Steuerberater – ich darf dazu nicht beraten.

Wer keine Prämie bekommen kann
  • Wer im empfohlenen Betrieb angestellt ist oder über den Auftrag mitentscheidet. Sonst wäre es eine Zuwendung für eine Auftragsentscheidung, und das ist nach § 299 StGB strafbar – für beide Seiten. Ausnahme: Die Geschäftsführung des Betriebs weiß davon und stimmt schriftlich zu.
  • Steuerberater und Rechtsanwälte. Sie dürfen Provisionen für Vermittlung berufsrechtlich nicht annehmen (§ 9 StBerG, § 49b BRAO). Empfehlen dürfen Sie mich natürlich trotzdem gern.
  • Mitarbeitende öffentlicher Stellen und Amtsträger.
  • Sie selbst für Ihre eigenen Aufträge.
Wenn etwas storniert wird

Kommt es nicht zum Auftrag oder wird nicht bezahlt, entsteht kein Anspruch. Wird eine Rechnung nach der Auszahlung storniert oder gemindert, wird die Prämie im gleichen Verhältnis zurückgefordert oder verrechnet.

Laufzeit

Das Programm gilt ab dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres. Ich kann es jederzeit beenden – Empfehlungen, die vorher genannt wurden, werden noch abgerechnet. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Datenschutz

Für die Abrechnung speichere ich Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Bankverbindung sowie den Bezug zum vermittelten Auftrag. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung dieser Vereinbarung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie die steuerliche Aufbewahrungspflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Aufbewahrung nach den gesetzlichen Fristen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was Empfehlende wissen wollen.

Bekomme ich die Prämie auch für eigene Aufträge?

Nein, die Prämie gilt nur für neue Kunden, die Sie empfohlen haben. Über eigene Folgeaufträge reden wir direkt über den Preis.

Zahlt der empfohlene Betrieb dadurch mehr?

Nein. Er bekommt denselben Festpreis wie jeder andere – die Preise stehen öffentlich auf der Webseite, Aufschläge gibt es nicht.

Was, wenn der Betrieb vergisst, meinen Namen zu nennen?

Dann kann ich die Empfehlung leider nicht zuordnen, denn es zählt nur der Name bei der ersten Anfrage. Sagen Sie deshalb am besten gleich dazu: „Sag einfach, du kommst von mir.“

Was, wenn zwei Leute denselben Betrieb empfehlen?

Es zählt der Name, der bei der ersten Anfrage genannt wurde.

Gilt die Prämie auch für eine Beratung?

Nein, nur für Webseiten-Projekte. Bei Beratungsstunden wird reine Arbeitszeit abgerechnet. Wird aus einer empfohlenen Beratung später ein Webseiten-Projekt, zählt dieses Projekt als Erstauftrag – dann gibt es die Prämie.

Muss ich die Prämie versteuern?

Als Privatperson bleiben Einnahmen dieser Art bis 256 € im Jahr steuerfrei, darüber gehören sie in die Steuererklärung. Als Unternehmer stellen Sie mir eine Rechnung. Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Noch Fragen?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich sage Ihnen vorher, was bei einer Empfehlung für Sie herauskommt.

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