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AGB’s

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Lorenz Rust, Lorento, Keltenweg 31, 83233 Bernau am Chiemsee und seinen Kunden über die Erstellung, Überarbeitung und Betreuung von Webseiten sowie über Beratungsleistungen im Bereich E-Commerce.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Webseite des Auftragnehmers ist unverbindlich und stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Auf Grundlage eines kostenlosen Erstgesprächs erstellt der Auftragnehmer ein Angebot in Textform mit Beschreibung des Leistungsumfangs und des Festpreises. Das Angebot ist bis zu dem darin genannten Datum bindend, ohne Datumsangabe 14 Tage ab Zugang.

(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist das angenommene Angebot; diese AGB gelten ergänzend.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erstellt Webseiten auf Basis des Content-Management-Systems WordPress. Art und Umfang ergeben sich aus dem Angebot, insbesondere Seitenzahl, Funktionsumfang und Gestaltung.

(2) Gestalterische Entscheidungen trifft der Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Umfangs nach fachlichem Ermessen. Ein Anspruch auf eine bestimmte gestalterische Umsetzung besteht nur, soweit sie im Angebot ausdrücklich beschrieben ist.

(3) Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

  • die Erstellung oder Prüfung von Rechtstexten (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung) sowie jede Form der Rechtsberatung,
  • die Erstellung von Onlineshops als Standardleistung,
  • laufende Wartung, Pflege, Updates, Backups oder Monitoring nach dem Livegang,
  • Suchmaschinenoptimierung über die technische Grundausstattung hinaus sowie jede Zusicherung bestimmter Platzierungen, Besucherzahlen oder Umsätze,
  • die Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) oder vergleichbarer Vorgaben. Ob solche Anforderungen für sein Angebot gelten, prüft der Kunde in eigener Verantwortung; entsprechende Leistungen können gesondert beauftragt werden,
  • die Beschaffung von Bild-, Text- oder Schriftlizenzen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Er bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Umsetzung erforderlichen Inhalte rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form bereit – insbesondere Texte, Bilder, Logos, Kontaktdaten sowie die nach § 3 Abs. 3 von ihm zu beschaffenden Rechtstexte.

(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und beantwortet Rückfragen sowie Freigabeanfragen innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

(3) Erforderliche Zugangsdaten zu bestehenden Systemen stellt der Kunde bereit und hält sie während der Projektlaufzeit aufrecht.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Der Auftragnehmer kann nach erfolgloser Fristsetzung ein ruhendes Projekt nach drei Monaten abrechnen, und zwar nach dem Verhältnis der bis dahin erbrachten Leistung zum Gesamtumfang; das Recht zur Kündigung nach § 18 bleibt unberührt.

§ 5 Rechte an überlassenen Inhalten

(1) Der Kunde versichert, dass er an allen von ihm überlassenen Inhalten die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

(2) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten an den vom Kunden gelieferten Inhalten oder wegen der inhaltlichen Aussagen der Webseite gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, überlassene Inhalte auf Rechtsverstöße zu prüfen.

§ 6 Domain und Hosting

(1) Domain- und Hostingverträge schließt der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer unterstützt bei Auswahl und Einrichtung; die laufenden Kosten trägt der Kunde unmittelbar gegenüber dem Anbieter.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Sicherheit oder Leistungsumfang der vom Kunden gewählten Anbieter sowie für Ausfälle und Datenverluste in deren Verantwortungsbereich.

(3) Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Zugangsdaten, die Verlängerung von Verträgen und Zertifikaten sowie für regelmäßige Sicherungen selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit der Bestellung von Hosting und Domain, schließt der Auftragnehmer den Vertrag mit dem Anbieter (z. B. STRATO GmbH) im Namen und auf Rechnung des Kunden ab und richtet ihn ein, einschließlich des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Vertragspartner des Anbieters und Domaininhaber ist ausschließlich der Kunde. Die Kosten zahlt der Kunde direkt an den Anbieter; ermächtigt er den Auftragnehmer dazu, erteilt der Auftragnehmer in seinem Namen ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten des Anbieters. Die Bankdaten werden nur hierfür verwendet und anschließend gelöscht, spätestens nach 30 Tagen. Die Zugangsdaten zum Kundenkonto beim Anbieter erhält der Kunde unverzüglich nach der Einrichtung.

§ 7 Termine

(1) Angegebene Fertigstellungszeiträume sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die vollständige Mitwirkung des Kunden nach § 4 voraus.

(2) Bei Verzögerungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – insbesondere fehlende Zulieferungen des Kunden, Ausfälle bei Dritten, Krankheit oder höhere Gewalt – verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Webseite in einer Vorschau zur Prüfung bereit und fordert den Kunden zur Abnahme auf.

(2) Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt Mängel konkret in Textform. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Als abgenommen gilt die Leistung ebenfalls, wenn die Webseite mit Zustimmung des Kunden produktiv genutzt wird.

(4) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

§ 9 Korrekturen

(1) Im vereinbarten Festpreis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem Zwischenstand und deren Umsetzung.

(2) Weitere Korrekturen sowie Änderungswünsche, die über den im Angebot beschriebenen Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand gemäß § 10 abgerechnet. Der Auftragnehmer weist vor Beginn solcher Arbeiten auf die Kostenpflicht hin.

§ 10 Zusatzleistungen und Änderungen nach dem Livegang

(1) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie Änderungen nach dem Livegang erfolgen auf Zuruf nach Aufwand zu einem Stundensatz von 120€ netto, abgerechnet je angefangene 15 Minuten, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wird.

(2) Ein Anspruch auf Reaktion innerhalb bestimmter Fristen besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht. Ein Wartungs- oder Servicevertrag wird durch einzelne Nacharbeiten nicht begründet.

§ 11 Beratungsleistungen

(1) Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich Shopify und E-Commerce, sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Beratung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

(2) Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz, mindestens jedoch eine Stunde je Termin. Eine Mindestabnahme besteht nicht.

(3) Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher in Textform abgesagt werden, können mit der vereinbarten Dauer berechnet werden.

(4) Eine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung ist nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 12 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weist der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer aus.

(2) Bei Webseitenprojekten sind 50 % der vereinbarten Vergütung mit Auftragserteilung und die restlichen 50 % vor dem Livegang fällig. Beratungsleistungen werden nach Erbringung abgerechnet.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zahlbar.

(4) Der Livegang und die Übergabe der Administratorzugänge zur Webseite erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang. Ausgenommen sind Zugänge zu Verträgen, die auf den Namen des Kunden laufen, insbesondere nach § 6 Abs. 4.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Kunden das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Gestaltungs- und Programmierleistungen einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer; eine Nutzung der Leistungen ist bis dahin nicht gestattet.

(3) An Software Dritter – insbesondere WordPress, Themes, Plugins, Schriften und Bildmaterial – vermittelt der Auftragnehmer keine weitergehenden Rechte als die jeweiligen Lizenzbedingungen des Anbieters vorsehen.

(4) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeine Konzepte, Techniken, Code-Bausteine und Erfahrungen, die keine kundenspezifischen Inhalte enthalten, in anderen Projekten weiterzuverwenden.

§ 14 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellte Webseite unter Nennung des Kundennamens und Verwendung von Bildschirmdarstellungen als Referenz zu benennen, insbesondere auf der eigenen Webseite und in sozialen Netzwerken. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.

(2) Wird das Projekt zu einem vergünstigten Einführungs- oder Referenzpreis abgeschlossen, ist die Referenznennung Bestandteil der Gegenleistung. Umfang und Inhalt – insbesondere die Verwendung von Fotos des Kunden und seines Betriebs sowie einer Kundenstimme – werden im Angebot festgehalten. Widerspricht der Kunde der Nutzung später, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Differenz zum regulären Preis nachzuberechnen.

(3) Ein Hinweis auf die Urheberschaft des Auftragnehmers im Fußbereich der Webseite erfolgt nur nach Absprache.

§ 15 Mängelansprüche

(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelansprüche mit den nachfolgenden Einschränkungen.

(2) Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei Abweichungen in der Darstellung durch abweichende Browser, Browserversionen, Endgeräte oder individuelle Systemeinstellungen, bei Störungen durch Software Dritter sowie bei Beeinträchtigungen, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter in die Webseite zurückgehen.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus grober Fahrlässigkeit.

(4) Mängel sind in Textform und nachvollziehbar zu beschreiben. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

§ 16 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert des jeweiligen Auftrags.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Besucher- oder Umsatzzahlen, Suchmaschinenplatzierungen sowie für Datenverluste, soweit der Kunde die zumutbare Datensicherung unterlassen hat.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 17 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit über die andere Partei bekannt werden und die nicht offenkundig sind, vertraulich. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, schließen die Parteien erforderlichenfalls einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Für die datenschutzkonforme Ausgestaltung und den Betrieb der fertiggestellten Webseite ist der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO selbst zuständig.

§ 18 Vertragsbeendigung

(1) Das Recht des Kunden zur freien Kündigung des Werkvertrages nach § 648 BGB bleibt unberührt. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; die gesetzliche Vermutung des § 648 Satz 3 BGB bleibt unberührt.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fristsetzung seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Rosenheim. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026